AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Esser und Gazel GbR, EG Athletics (nachfolgend „Trainer“ genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Erbringung Dienstleistung gültigen Fassung.

  1. Vertragsgegenstand
  1. Vertragsgegenstand ist eine Dienstleistung in Form von Beratungen. Die Leistungserbringung erfolgt im Bereich Coaching, in Form von Online-Coaching-Sitzungen und Personal-Training.
  2. Gegenstand der Beratungen und der Dienstleistungen ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmtes Erfolges (kein Werkvertrag).

  1. Leistungsgegenstand
  1. Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept berücksichtigt die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
  2. Die Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten, oder der Online-Coaching-Sitzungen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistungen durch den Trainer.
  3. Der Trainer kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder soweit es erforderlich ist.
  4. Die Planung und Durchführung einer Personal-Training-Einheit und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Trainer werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
  5. Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt.
  1. Sonstige Leistungen

Der Trainer steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Trainers.

5. Training und Terminvereinbarung:

  1. Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit werden mit dem Kunden abgesprochen.
  3. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
  1. Obliegenheiten des Kunden
  1. Der Kunde informiert den Trainer unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen oder auch während des Trainings auftreten.
  2. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde oder bei Auftreten während der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits-, oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
  1. Zahlungsbedingungen/Laufzeit
  1. Der Trainer erhält für die erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen.
  2. Der Kunde erhält vom Trainer eine schriftliche Rechnung.
  1. Sonstige Kosten
  1. Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
  2. Sofern die einfache Strecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km einfacher Entfernung, werden 0,38 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
  1. Verhinderung und Ausfall
  1. Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Bei Stornierungen oder Änderungen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin behält sich der Trainer das Recht vor, die Einheit zu berechnen.
  2. Bei Krankheit oder anderweitiger dem Trainer rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt. Bei Krankheit ist es dem Trainer vorbehalten, einen entsprechenden ärztlichen Nachweis zu verlangen.
  3. Sollte die Durchführung einer Personal-Training-Einheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
  4. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
  1. Vertragsdauer
  1. Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit noch keine Trainingseinheiten stattgefunden haben, ist das Honorar zurückzuzahlen. Danach ist die Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis einer einzeln gebuchten Personal-Training-Einheit berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail und die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde erhält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Trainer erstattet.
  2. Der Kunde ist ferner zur Kündigung berechtigt, wenn der Trainer mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket berücksichtigt wird.
  3. Sofern der Trainer aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die Honorare für die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht nur mit dem Einverständnis des Kunden.
  1. Datenschutz
  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in 3. genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
  2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

12. Geheimhaltung

  1. Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
  2. Sämtliche Unterlagen des Trainers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite des Trainers, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Beratungsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Trainers mit Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Beratungen zu machen. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Beratungsleistungen zur Verfügung gestellten Schulungsmaterialien und der Trainings-App.           

13. Sonstige Vereinbarung

  1. Beide Parteien teilen sich alle, für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
  2. Der Trainer hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Der Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühr